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 Was tun, wenn man keine Vollmacht hat?

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Barbara1974
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BeitragThema: Was tun, wenn man keine Vollmacht hat?
Was tun, wenn man keine Vollmacht hat? EmptyMi 15 Dez 2010, 15:04    © Barbara1974
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ich schreibe hier mal in Namen meiner Freundin. Ich hatte da auch glaub ich schon mal was geschrieben, aber bei ihr spitzt sich die Lage zu. Ihre Mutter hat zudem auch noch sehr starke COPD. Sie ist derzeit, nachdem sie aus anderer Klinik sich mal wieder selber entlassen hat, in eine Lungenfachklinik gekommen. Inzwischen häufen sich die ersten Anzeichen einer Demenz bei ihr. Ich spreche schon fast täglich mit meiner Freundin, um auch ihr ein paar Tipps im Umgang mit dem richtigen Verhalten zu geben.

Das doofe ist nur, die Mutter weigert sich auch, das sie in ein Heim kommt. Hab meiner Freundin schon nahe gelegt, das sie doch dann ins Heim kommen kann, wo meine drin ist, immerhin kennen sich beide Mütter und ich weiß, das sie dort sehr gut aufgehoben ist. Aber sie hat keine Vollmacht und die Mutter will das wohl auch bislang noch nicht. Und meine Freundin meint, das ihre Mutter noch zu fit sei, um das mitzubekommen. Ich habe ihr schon den Vorschlag gemacht, zum hiesigen Gericht zu gehen und sich dort als Betreuerin eintragen zu lassen, aber nicht das, sie dann ihr auch einfach ne Betreuerin vor die Nase setzen. Wir drehen uns in der Hinsicht grad im Kreis.

Im Krankenhaus soll ihre Mutter auch ständig Theater machen. Erfindet dann immer wieder neue Sachen. Gehört Kleptomanie auch zu Demenz dazu? Wir stehen gerade vor einem anscheinend unlösbaren Problem. Welche Möglichkeiten hat meine Freundin außer an solch eine Vollmacht zu kommen, als leibliche Tochter noch, das sie die Mutter dann ins Heim abgibt. Die wird sich auch mit Händen und Füßen wehren und will abwarten, bis sie mal wieder fällt wie meine, aber das kann es ja nicht sein oder? Gibt es da nicht noch andere Möglichkeiten, damit meine Freundin handeln kann? Sie hat nur eine Vollmacht über die Bankgeschäfte, weil die Mutter damit nicht mehr zurecht kommt. Gesundheitlich ist sie auch schon angeschlagen und musste sich schon öfter krank schreiben lassen und hatte deswegen auch schon Trouble auf der Arbeit. Mit 2 Kindern und Mann ist auch es auch nicht einfach.

Kann der Hausarzt da nix machen? Gruß Barbara
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BeitragThema: Re: Was tun, wenn man keine Vollmacht hat?
Was tun, wenn man keine Vollmacht hat? EmptyMi 15 Dez 2010, 15:16    © Biggi
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Hallo Barbara,
wenn die Mutter nicht mehr geschäftsfähig ist, kann sie keine Vollmacht mehr ausstellen. Das geht dann über das Amts/Betreuungsgericht.

Sorry, aber die Wortwahl: dass die Tochter dann die Mutter ins Heim "abgibt", finde ich ziemlich grenzwertig. Will sie die Vollmacht nur, um ihre Mutter abzugeben?

LG Biggi






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BeitragThema: Re: Was tun, wenn man keine Vollmacht hat?
Was tun, wenn man keine Vollmacht hat? EmptyMi 15 Dez 2010, 17:16    © sylvia
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Schließe mich da Biggis Worten an.

LG Sylvia








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Barbara1974
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BeitragThema: Re: Was tun, wenn man keine Vollmacht hat?
Was tun, wenn man keine Vollmacht hat? EmptyMi 15 Dez 2010, 18:25    © Barbara1974
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Hallo ihr beiden,

ja am liebsten möchte meine Freundin die Mutter loswerden. So kommt es mir von meiner Seite auch so rüber. Nur ein lästiges Anhängsel quasi, obwohl das bei den guten Familienverhältnissen im Gegensatz bei mir, doch schon recht seltsam finde.

Ich meine, das sie überfordert ist kann ich ja verstehen, davon kann hier ja jeder sicher ein Lied singen, aber das sie noch nicht mal möchte, das sie Weihnachten bei denen in der Familie ist, kann ich nicht nachvollziehen. Ich wa rletzten Heiligabend auch noch bei meiner Mutter gewesen, auch wenn sie da nicht mehr zu mir kommen konnte, weil das mit den Öffis schon nicht mehr ging und nen Taxi zu teuer war, aber dennoch hatten wir dann Heiligabend zusammen verbracht für ein paar Stunden eben solange sie halt nicht ausfallend wurde. Aber so ganz einfach sagen, nee will sie nicht da haben, sie lässt sich da schon was einfallen find ich nicht so schön.

Na ja also kann sie jetzt nur tatsächlich dann übers Betreungsgericht was machen? Gut ,das es angehende Demenz ist, ist nicht mehr von der Hand zu weisen, weil sie letztens auch nen Kochtopf aufm Herd hatte, hatte den einen Jungen von ihr da und der hat natürlich bemerkt, das der Herd an war und im topf nix drin, noch schnell beim Nachbar geklingelt und der konnte das schlimmste dann noch verhindern. Seitdem lässt sie die Kinder auch nicht mehr dort. Aber ich meine, das sind so wohl die ersten Anzeichen, auch mit den vergammelten Lebensmitteln, das es wohl auch Demenz wird bei ihr. Auch wenn sich die Leute dann ständig wiederholen, weil sie nix erleben, dann dürfte das ja auch nicht mehr von der Hand weisen zu sein, das es Demenz ist. Nur zum Neurologen kriegt sie die aber auch nicht.

Aber das mit Weihnachten find ich ehrlich gesagt nicht so sehr toll ,aber na ja das muss sie selber entscheiden.

Gruß Barbara
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BeitragThema: Re: Was tun, wenn man keine Vollmacht hat?
Was tun, wenn man keine Vollmacht hat? EmptyMi 15 Dez 2010, 21:40    © vargen
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Hej Barbara,

mal wieder eine leicht extreme Äußerung vom vargen "so eine Person würde von mir keine Vollmacht bekommen!"

LG

Frederik







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BeitragThema: Re: Was tun, wenn man keine Vollmacht hat?
Was tun, wenn man keine Vollmacht hat? EmptyDo 16 Dez 2010, 00:12    © Vivien
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Hallo Babara,

ich muss da Frederik zustimmen!!! Man kann nur hoffen das sich deine Freundin bewusst wird, dass es ihre eigene Mutter ist die sie da "loswerden" will --> TRAURIG!!!!

Davon mal abgesehen klingt das nicht so als wäre die Dame bereits so eingeschränkt das sie gesetzlich bestellten Betreuer benötigt. Aus Praxiserfahrungen kann ich berichten das so etwas erst im Notfall bzw. wenn es überhaupt nicht mehr geht gemacht wird.

--> Gegen den eigenen Willen untergebracht werden darf nur, wer sich selbst oder andere lebensbedrohlich gefährdet. So jedenfalls steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1906, Abs. 1 BGB).<--

Mittlerweile darf niemand mehr entmündigt werden. An die Stelle der Entmündigung oder Zwangspflegschaft trat die Betreuung, die zum Einen nur mit Einverständnis des Betroffenen angeordnet werden kann und darüber hinaus in ihrem Umfang genau definiert werden muss.
Voraussetzung für Betreuung ist, dass ein Erwachsener aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Ein Betreuer wird nur für Aufgabengebiete eingesetzt, für die Betreuung notwendig ist. Die Betreuten bleiben grundsätzlich selbst geschäftsfähig, d.h. sie können auch weiterhin selbst Verträge schließen. Das Öffnen der Post des Betreuten oder die Kontrolle seiner Telefongespräche sind keine Betreueraufgaben und entsprechend verboten.
Nach dem Gesetz sollen Betreute nach ihren Möglichkeiten weiterhin ein freies Leben führen: Sie können wählen, heiraten oder Testamente verfassen, sofern nicht völlige Geschäftsunfähigkeit festgestellt wurde. Der Betreuer muss die Wünsche des Betreuten berücksichtigen und wichtige Angelegenheiten stets mit ihm besprechen.
Das Betreuungsverfahren - genau genommen der Antrag, eine Person unter Betreuung zu stellen - kann von jedermann bei der Betreuungsbehörde oder dem Vormundschaftsgericht beantragt werden. Betreuungsverfügungen, die bei Privatpersonen hinterlegt wurden, müssen ausgehändigt werden. Das Gericht holt Gutachten ein, inwieweit eine Betreuung notwendig ist, hört den Betroffenen selbst an und trifft dann die Entscheidung über die Person des Betreuers. Der Betroffene kann hierzu Wünsche äußern.
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BeitragThema: Re: Was tun, wenn man keine Vollmacht hat?
Was tun, wenn man keine Vollmacht hat? EmptyDo 16 Dez 2010, 07:35    © sylvia
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Moin,
sehe es wie Frederik.

LG Sylvia








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BeitragThema: Re: Was tun, wenn man keine Vollmacht hat?
Was tun, wenn man keine Vollmacht hat? EmptyDo 16 Dez 2010, 09:30    © Admin
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Ich kann da die Worte unseres lieben Frederiks nur mit beiden Händen unterstreichen. Gerade unter solchen Umständen finde ich es unbedingt notwendig, das ein unabhängiger Betreuer vom Gericht eingesetzt wird. Angehörige hin oder her - wenn es bei der Betreuung nicht in erster Linie um das Wohl des Betroffenen geht und weder Liebe noch wirkliche Zuwendung vorhanden sind, dann gehört die Betreuungsvollmacht nicht in die Hände dessen Angehörigen.

LG Ursula






Liebe Grüsse
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BeitragThema: Re: Was tun, wenn man keine Vollmacht hat?
Was tun, wenn man keine Vollmacht hat? EmptyMo 20 Dez 2010, 18:47    © Gissi
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Hallo Barbara
ich sehe das genauso wie Frederik...
Auserdem ist das alles schon sehr TRAURIG Mad






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BeitragThema: Re: Was tun, wenn man keine Vollmacht hat?
Was tun, wenn man keine Vollmacht hat? EmptySa 09 Dez 2023, 09:52    © christiano
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bei mir das selbe ich 43 mein Opa 94 . Meine Mutter hatte seit2022 Betreuungsgericht und Handlungsvollmacht. Hat ihn mit leichtervaskukarer Demenz abgestellt im Heim mit Aussage probewohnen . Das war am 1.11. sie hat alles hingeschmissen . Ich stehe drin das ich in Vorsorge einspringen kann. Akke Anträge gestellt. Jetzt Betr Gericht betr Behörde er sitzt auf gepackten Koffern er und ich wue Vater und Sohn nur am schluchzen und weinen . Anwalt gestern. Ich will das er durch mich betreut wird er auch. Der bekommt akjes von mir 24 stdkraft die einzieht . Helft mir bitte was kann ich sonst noch tun außer zu warten, zu verzweifeln und zu zittern bitte helft
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