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 Öffentlichkeit einschalten! Nur wie?

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Barbara1974
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BeitragThema: Öffentlichkeit einschalten! Nur wie?
Öffentlichkeit einschalten! Nur wie?  EmptyDo 22 Jul 2010, 11:16    © Barbara1974
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Hallo ihr alle! Meiner Mutter geht es soweit ganz gut im neuen Heim. Jetzt hat man mir tatsächlich aus unrechtlichen Gründen die Generalvollmacht entzogen, wo ich mich auch nur schwer zur Wehr setzen kann. Ich hatte eigentlich einen Anwalt beauftragt, wo ich dachte, der ist mit dem Gebiet vertraut. Ich war gestern nach 3 min.Gespräch wieder draußen, weil er mir nicht glaubt und zur Gegenseite hält. Hier behalte ich es mir auch vor, das ich eine Beschwerde an die Anwaltskammer schreiben werde oder durch den neuen Anwalt, den ich schon mal in anderer Sache hatte und der den Fall jetzt übernimmt, schreiben lassen werde.

Außerdem ist die Kontrollbetreuerin ihren Verpflichtungen nicht korrekt nachgekommen, sondern würgt mir nur dauernd was rein und jetzt kam der Beschluss, das ich die Vollmach ganz weg ist, aber dagegen wird ebenfalls Beschwerde eingelegt und ich sollte die Generalvollmacht herausrücken. So geht es ja nun auch nicht oder? Wenn ich mich weigere, dann würden die Klagen und mir dadurch noch zusätzliche Kosten entstehen. Ich finde das eine Frechheit, was da mit Familien gemacht wird, die sich nicht richtig wehren können usw. und nur noch nach Aktenlage entschieden wird und irgendwelche Gutachten erstellt werden, wenn Demenzkranke Müll daher labern, die Sachen, die da drin stehen und die meine Mutter so gesagt haben soll, ist eh an den Haaren herbei gezogen, weil sie das aufgrund ihrer Erkrankung ja nicht mehr unterscheiden kann.

Ich bin sowas von sauer. Mit dieser Kontrollbevollmächtigten komme ich auch auf keinen grünen Zweig. Ich habe die schon richtig angefaucht am Telefon und eben noch die Angestellte zusammen geschissen. Außerdem hat mir der eine Anwalt ebenfalls geraten, die Öffentlichkeit einzuschalten, weil es nicht sein. Das alte Heim, wo sich ja meine Mutter noch absichtliche körperliche Schäden zugezogen hatte, wird nicht belangt, Hauptsache das Geld wollen sie und das da noch Schadensersatzasprüche geltend gemacht werden sollen, geht auch dieser Emma aus den Ohren raus.

Weiß jemand, an welche Anlaufstelle ich mich an die Öffentlichkeit (das Forum ist ja schon hier eine Möglichkeit) mich wenden kann und ob es da konkrete Ansprechpartner gibt? Ich bin sowas von wütend. Ich komme mit meinen anderen Sachen gar nicht weiter, da kaum ein Tag vergeht, wo immer wieder was neues kommt. Mehr als Beschwerde einlegen geht nicht. Bin schon kurz davor nen Brief an die Bundesregierung zu schreiben. Ich fühle mich sehr ungerecht behandelt. Ich weiß nicht, ob hier noch mehr solche Fälle konkret in der Art aufgelaufen sind, wer mag, kann sich gerne diesbezüglich bei mir melden. Ich habe auch schon mal den Namen Claus Fussek gehört, der soll wohl Bundesweit Heimbeauftragter sein. Kennt den jemand und wäre das ne konkrete Anlaufstelle? Ich bin es echt leid. Ich möchte echt nur meine Ruhe haben und mich auf mein Abitur konzentrieren können und meinen beruflichen Weg gehen, aber das ist momentan aufgrund des Dauerstresses nicht machbar. Bin auch vorläufig noch krank geschrieben.

Wer also bitte auch noch solche Sachen durch machen muss mit dieser Kontrollbetreuung und das die Vollmacht dann einfach entzogen wird, der meldet sich bitte bei mir. Ich denke, das man je mehr Leute sich zusammen finden, das man endlich mal gegen solche unverschämten Gesetze was unternehmen kann.
Gruß Barbara
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sylvia
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BeitragThema: Re: Öffentlichkeit einschalten! Nur wie?
Öffentlichkeit einschalten! Nur wie?  EmptyDo 22 Jul 2010, 12:36    © sylvia
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Barbara, ich schrieb Dir schon dazu meine Meinung, weil Du mich persönlich angeschrieben hast.

Man kennt hier nur Deine Meinung. Sollte sich auch vorher überlegen, was man sagt. Der Schuss kann nach hinten losgehen. Die sitzen am längeren Hebel.

Schau doch einfach mal nach vorn, statt immer zurück.

Grüsse Sylvia








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Barbara1974
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BeitragThema: Re: Öffentlichkeit einschalten! Nur wie?
Öffentlichkeit einschalten! Nur wie?  EmptyDo 22 Jul 2010, 12:43    © Barbara1974
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Hallo Sylvia,

das ist mir schon klar, das die Leute am längeren Hebel sitzen, aber wenn man vielleicht durch mehr was bewirkt, wäre schön, wenn das Thema endlich mal für mich erledigt ist. Das ruiniert sonst auch noch meine Gesundheit und ich habe gewiß auch noch andere Sachen zu tun und meine Existenzgründung läuft derzeit auf Hochtouren. Steuerberater suchen, Rechtsform wählen, Werbung machen usw. Und da bin ich derzeit gut ausgelastet. Zuschüsse beantragen! Da kommt auch noch jede Menge Papierkram auch auf mich zugerollt. Einen vernünftigen Steuerberater suchen, Du hast Recht, das man auch nach Vorne schauen sollte, aber die eine Sache muss erstmal vom Tisch sein, weil es langsam auch an meinen strapzierfähigen Nerven zehrt. Ich halte ja sehr viel aus, aber manchmal platz ich dann richtig, wenn es zu bunt hergeht.

Gruß Barbara
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BeitragThema: Re: Öffentlichkeit einschalten! Nur wie?
Öffentlichkeit einschalten! Nur wie?  EmptyDo 22 Jul 2010, 13:58    © Biggi
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Hallo Barbara,
ich wollte eingentlich keine Stellung mehr beziehen, doch nachdem ich das jetzt wieder gelesen habe, noch einen Schlusssatz zu dem Thema: Hast du dir mal Gedanken darüber gemacht, warum alle Beteiligten "gegen dich arbeiten" und du alleine stehst mit deiner Meinung? (versteh es bitte nicht als Angriff..)

Nachdenkliche Grüsse
Biggi






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BeitragThema: Re: Öffentlichkeit einschalten! Nur wie?
Öffentlichkeit einschalten! Nur wie?  EmptyDo 22 Jul 2010, 14:34    © Marie
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Hallo Barbara,

ich sehe das jetzt so: Man hat Dir die Vollmacht entzogen - Du hast Dich dagegen mit einer Beschwerde gewehrt - so weit, so (nicht) gut. Sowohl der Entzug als auch die Entscheidung über Deine Beschwerde müssen begründet worden sein. Mit diesen Gründen mußt Du Dich ausführlich auseinandersetzen und versuchen, sie durch beweisbare Fakten zu widerlegen. Dann kannst Du weitersehen.

Wenn man Dir die Vollmacht entzogen hat, müßte ja ein anderer Bevollmächtigter - sprich: Betreuer - vom Gericht für Deine Mutter eingesetzt worden sein. Der muß nun handeln und trägt auch die Verantwortung, auch für die Finanzen Deiner Mutter. Du kannst Dich also wirklich erst mal auf Deine eigenen Angelegenheiten konzentrieren.

Alles, was an Post in dieser Angelegenheit noch auf Dich zukommt (finanzielle Forderungen, die eigentlich an Deine Mutter gerichtet sind) einfach zum derzeitigen Betreuer geben. Du bist schließlich nicht für den Unterhalt Deiner Mutter zuständig - es sei denn, daß ihre eigenen Mittel nicht für den Heimaufenthalt ausreichen. Aber selbst dann müßte sich der Betreuer um staatliche Hilfe bemühen, weil Du ja wohl derzeit gar nicht leistungsfähig bist.

Mach' Dir nicht Stress, wo es gar nicht notwendig ist.

Grüße von Marie
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BeitragThema: Re: Öffentlichkeit einschalten! Nur wie?
Öffentlichkeit einschalten! Nur wie?  EmptyDo 22 Jul 2010, 18:16    © sylvia
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Besser hätte ich es nicht sagen können Biggi.

LG Sylvia








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