Hallo Murmelchen,
ein
Schwerbehindertenausweis bringt
- steuerliche Vorteile, falls noch ein Auto vorhanden ist (Steuererleichterung)
- man kann einen Fahrausweis mit Begleitperson beantragen (Freifahrt im öff. Personenverkehr)
- Parkausweis nur, wenn der/die Betroffene das Merkmal "G" erhält, also tatsächlich nicht mehr in der Lage sein sollte, gut laufen zu können.
GEZ und Telefonbefreiung: NUR wenn der/die Betroffene auch seh-hörbehindert ist (Merkzeichen RF). Eine Demenz allein hindert nicht an der Teilnahme am Öffentlichen Leben, da die Betroffenen immer noch in Begleitung anderer dort hingehen könnten. Blöde Regelung, ist aber so.
Hier noch ein informativer link: http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegbehinderung.html#A4
"Hilflose Personen erhalten das
Merkzeichen H.
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass jeden Tag für die Dauer von mindestens zwei Stunden bei mindestens drei alltäglichen Verrichtungen (z. B. An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichten der Notdurft) fremde Hilfe geleistet werden muss.
Verrichtungen, die mit der Pflege der Person nicht unmittelbar zusammenhängen (z. B. im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung) müssen außer Betracht bleiben.
Wer von der Pflegeversicherung in die Pflegestufe III eingestuft wurde, erhält stets das Merkzeichen H. Bei Pflegestufe I liegt noch keine Hilflosigkeit im Sinne des Schwerbehindertenrechtes vor. Bei Pflegestufe II kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an."
Ich finde diese Reihung am Wichtigsten, wenn es darum geht, rechtliche und pflegerische Dinge zu organisieren:
1)
Vorsorgevollmacht: as soon as possible, denn solange der/die Betroffene noch genug Grips hat (sorry für diesen Ausdruck), könnt ihr eine Menge erreichen, ohne Gerichte einschalten zu müssen. Die Vorsorgevollmacht regelt, dass im Fall der Fälle jemand für den Betroffenen sozialrechtliche (also Rente, Krankenversicherung etc.), aber auch finanzielle Entscheidungen treffen darf, ohne dafür belangt zu werden oder dass ein Betreuer eingesetzt werden muss. Ihr erspart euch und auch den Betroffenen eine Menge Papierkram und müsst später keinem Gericht gegenüber jede Ausgabe belegen. Parallel kann man auch eine Patientenverfügung (Entscheidung über Gesundheit, also, OPs, keine Verlängerung lebenserhaltender Massnahmen) ausstellen lassen. Ist auch ein guter Zugang zum Betroffenen, ihm zu sagen, hiermit hast du jetzt die Entscheidungsgewalt, wie es mal im Fall der Fälle aussehen soll.
2)
Pflegestufe: sofort beantragen, egal ob mit oder Einverständnis des Betroffenen. Das klingt hart, aber je eher man sich klar macht, dass es ohne nicht geht, ist man eindeutig im Vorteil. Die Pflegestufe fängt schon bei 0 an und man bekommt 100 - 200 €, um Begleitpersonen zu engagieren, die sich mit dem Betroffenen beschäftigen = wertvolle Zeit, die man selber braucht für Erholung oder Organisation.
Keine falsche Scham: wir zahlen alle i.d.R. in die Pflegekasse ein, eine Leben lang und jetzt darf das Geld zurückgefordert werden. Es hilft ungemein, sich klar zu machen, dass man Schrittchen für Schrittchen Veränderungen und Hilfen zulassen kann. Vielleicht fängt man an mit der organisierten Medikamentengabe (die Verordnung gibt es dafür beim Hausarzt und unabhängig von einer Pflegestufe). Pflegedienste kommen auch nur dafür ins Haus!
Und: am meisten bringt bei der Einstufung der Pflegestufe, dass man nichts beschönigt. D.h. unbedingt vorher alles aufschreiben oder aufschreiben lassen vom Pflegedienst, was gemacht wird, und wenn es so komische Sachen sind wie: "ich muss meine Mutter 10 Mal am Tag erinnern, sich die Hände zu waschen und diese Tätigkeit überwachen". Den Bericht vorab an den MDK (der den Prüfer schicken wird) geben und
DARAUF BESTEHEN, dass ein Prüfer kommt, der sich mit Demenz auskennt, denn diese stellen die Fragen in einem angemessen Ton und haben den richtigen Umgang. Sie sagen übrigens nicht solche Sachen, wie: ihre Tochter hat aber gesagt, dass sie sich nicht selber die Hände waschen können... Wenn es geht, den Pflegedienst bei der Prüfung mit hinzuziehen. Die helfen gerne und kennen alle Tricks.
Und jetzt das Schwierigste: AUSHALTEN, dass dein Angehöriger eine zeitlang tünte sein und dir grollen wird, dass du das über seinen Kopf hinweg gemacht hast. Dich darauf einstellen, dass - falls du die Pflege nicht selber übernimmst - jeden Tag Diskussionen stattfinden können, Schreiereien, weil wer "Fremdes" ins Haus kommt.
... denn irgendwann bist du nur noch froh, dass du soviel Hilfe und Unterstützung bekommst und manches abgeben kannst...
und findest dann vielleicht noch die Kraft, bei der Krankenkasse eine Finanzierung des Bad-Umbaus zu beantragen.
Spätestens dann kannst du es mit jedem Sozialarbeiter aufnehmen und dir ein Diplom ausstellen lassen.